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Neuigkeiten für Sie!
Januar 2008:
In Deutschland tritt zum 1. Januar 2008 das novellierte Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Kraft. Darin wird u. a. neu geregelt, dass Aufsatzkopien auf gesetzlicher Basis (§ 53a) in Zukunft ausschließlich auf dem Post- und Faxweg versandt werden.
Folge ist, dass die elektronische Dokumentlieferung (per E-Mail) nur noch auf Grundlage von Lizenzvereinbarungen möglich ist. Diese beinhalten die von den einzelnen Verlagen festgesetzten Preise.
Dezember 2007:
Das Europäische Patentübereinkommen EPÜ 2000 ist am 13. Dezember 2007 in Kraft getreten. Alle 15 Vertragsstaaten haben das Übereinkommen ratifiziert. Diese neue Ausführungsordnung enthält die in Zukunft für das europäische Patenterteilungsverfahren und europäische Patente maßgeblichen Bestimmungen.
Mehr Informationen dazu.
November 2007
Die Jahrestagung des Europäischen Patentamts vom 13.-14. November in Como, Italien beschäftigt sich mit dem Thema „Alles elektronisch - was tun, wenn das EPA keine Papierunterlagen mehr akzeptiert?“
In Plenumssitzungen, Seminaren und praxisnahen Workshops diskutieren die Teilnehmer aus der Welt des geistigen Eigentums die Möglichkeiten und Perspektiven, die die Online-Technik für den Prozess der Patentanmeldung bietet.
Mehr unter
www.epo.org.